Schul- und Hausordnung

Abschnitte:                 I.         Allgemeines

                                   II.        Das sagt der Gesetzgeber

                                   III.       Sicherheit hat Vorrang!

                                   IV.       Damit sich alle wohl fühlen

                                   V.        Gutes Benehmen ist uns wichtig!

                                   VI.       Ordnung halten spart Zeit und Ärger!

                                   VII.     Auch die Eltern gehören dazu!

                                   VIII.    Wir halten uns an Verträge!

 

I. Allgemeines

Ich nehme am Unterricht sowie an den Unverbindlichen Übungen, für die ich angemeldet bin, regelmäßig teil.

 

Bei Schulveranstaltungen erfahre ich zeitgerecht Ort, Beginn und Ende. Ich nehme zuverlässig daran teil.

 

Die Schulordnung ist ein fixer Bestandteil im Organisationsablauf der Schule und ist auch für die Schulische Nachmittagsbetreuung gültig. Sie wird mit uns besprochen und unseren Eltern zur Kenntnis gebracht.

 

Unsere Klassenregeln sind Bestandteil der Schulordnung. Wir halten uns alle daran!

 

Ich folge allen Lehrer/innen und unserem Schulwart.

 

Wertgegenstände nehme ich nicht in die Schule mit, da für den Verlust oder eine Beschädigung keine Haftung übernommen werden kann.

 

Mein Handy bleibt abgedreht in der Schultasche.

 

   

II. Das sagt der Gesetzgeber

Die Schüler/innen sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit (§ 17) zu fördern. Sie haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schulordnung bzw. die Hausordnung einzuhalten.

 

Der/Die Lehrer/in hat das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken. Seine/Ihre Hauptaufgabe ist die dem § 17 entsprechende Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Er/Sie hat den Unterricht sorgfältig vorzubereiten. Der/Die Lehrer/in hat in eigenständiger und verantwortlicher Unterrichts- und Erziehungsarbeit die Aufgabe der österreichischen Schule zu erfüllen. In diesem Sinne und entsprechend dem Lehrplan der betreffenden Schulart hat er/sie unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schüler/innen und der äußeren Gegebenheiten den Lehrstoff des Unterrichtsgegenstandes dem Stand der Wissenschaft entsprechend zu vermitteln, eine gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände anzustreben, den Unterricht anschaulich und gegenwartsbezogen zu gestalten, die Schüler/innen zur Selbsttätigkeit und zur Mitarbeit in der Gemeinschaft anzuleiten, jede/n Schüler/in nach Möglichkeit zu den seinen Anlagen entsprechenden besten Leistungen zu führen, durch geeignete Methoden und durch zweckmäßigen Einsatz von Unterrichtsmitteln den Ertrag des Unterrichtes als Grundlage weiterer Bildung zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen.

 

Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Sie haben das Recht auf Anhörung sowie auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen. Sie sind verpflichtet, die Schüler/innen mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten und auf die gewissenhafte Erfüllung der sich aus dem Schulbesuch ergebenden Pflichten des Schülers/der Schülerin hinzuwirken sowie zur Förderung der Schulgemeinschaft (§ 2) beizutragen.

 

 

III. Sicherheit hat Vorrang!

 

Drängen, Raufen und Stoßen gefährden meine Mitschüler/innen und mich.

 

Ich bewege mich im Schulhaus langsam und leise: Laufen erhöht die Unfallgefahr!

 

Nach dem Unterricht verlasse ich sofort das Schulgelände und gehe den vereinbarten Schulweg. Ich bin ein Vorbild für andere Kinder.

 

Ohne Erlaubnis meines Lehrers/meiner Lehrerin oder der Direktorin/des Direktors verlasse ich das Schulhaus nicht.

 

Ich öffne nur mit Erlaubnis meiner Lehrerin/meines Lehrers das Fenster.

 

Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, darf ich in die Schule nicht mitbringen.

 

Das Schulgebäude betrete ich ab 7.35 Uhr, da davor niemand auf mich aufpassen kann.

 

   

IV. Damit sich alle wohl fühlen

 

Miteinander reden heißt: Ich komme ohne Streit und Schimpfwörter aus.

 

Wir helfen zusammen und nehmen Rücksicht auf andere.

 

Verhalte dich den anderen gegenüber so, wie du es für dich selbst gerne hättest!

 

Wenn wir unseren Klassenraum verlassen, stelle ich mich ruhig in einer Zweierreihe an. Lärm auf den Gängen stört andere Kinder beim Lernen!

 

Konflikte versuche ich ohne Drohungen oder Gewalt zu lösen. Wenn ich das alleine nicht schaffe, helfen mir meine Mitschüler/innen und mein/e Lehrer/in, eine Lösung zu finden, die für beide Konfliktpartner/innen akzeptabel ist.

 

   

V. Gutes Benehmen ist uns wichtig!

 

Grüßen ist bei uns IN!

 

BITTE und DANKE sind unsere Zauberwörter!

 

Ich begegne allen Menschen im Schulhaus mit Respekt, Freundlichkeit, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft.

 

 

VI. Ordnung halten spart Zeit und Ärger!

 

Beim Kaufen der Jause stelle ich mich in der Reihe an.

 

Das Läuten beendet die Pause und ich sitze ruhig auf meinem Platz.

 

Mit Dingen, die nicht mir gehören, gehe ich besonders sorgfältig um.

 

Ich halte meine Schulsachen, meine Schultasche, mein Bankfach, mein Eigentumsfach und meinen Arbeitsplatz in Ordnung. Auch im Spind hat alles seinen Platz (Hausschuhe, Straßenschuhe, Gewand).

 

Ich komme rechtzeitig, spätestens um 7.50 Uhr, in die Klasse, gebe sofort meine Hausübung ab und bereite mich auf den Unterricht vor.

 

Ich nütze die Pause, um auf das WC zu gehen. Ich halte es sauber und verwende es nicht als Aufenthaltsraum. Vor dem Verlassen wasche ich meine Hände.

 

Kappen, Hauben,… lasse ich in der Garderobe.

 

Meine Hausschuhe trage ich an den Füßen.

 

Vor dem Verlassen der Klasse stelle ich meinen Sessel auf den Tisch.

 

Ich weiß, dass ich nach dem Unterricht vergessene Schulsachen nicht mehr holen darf.

 

 

VII. Auch die Eltern gehören dazu!

 

Wenn ich krank bin, melden es meine Eltern schon am ersten Tag.

 

Meine Eltern helfen mir, meine Schulsachen in Ordnung und vollständig (Klebstoff, Hefte, Stifte, Turnsachen, …) zu halten.

 

Meine Eltern melden für die Schule bedeutsame Änderungen (z.B. Notfalltelefonnummer) sofort.

Meine Eltern helfen mir, zur richtigen Zeit von zu Hause wegzugehen – nicht zu früh, nicht zu spät.

 

Wenn ich etwas kaputt mache, müssen die angerichteten Schäden wiedergutgemacht werden. Gegebenenfalls müssen meine Eltern die Kosten der Instandsetzung übernehmen.

 

Meine Erziehung ist nicht nur Aufgabe der Schule, sondern liegt hauptsächlich im Verantwortungsbereich meiner Eltern.

 

Grundsätzlich sollen nur wir und unsere Lehrer/innen im Schulhaus sein. Darum verabschieden wir uns von unseren Eltern vor dem Schultor und werden von dort auch wieder abgeholt.

 

Wenn ich aus gesundheitlichen Gründen beim Turnen nicht mitmachen kann, bringe ich eine schriftliche Entschuldigung meiner Eltern.

 

Ich fehle in der Schule nur, weil ich krank bin oder einen besonders wichtigen Grund dafür habe. Dieser ist bei 1 Tag von meinen Eltern mit meiner Lehrerin/meinem Lehrer, sonst mit meiner Direktorin/meinem Direktor abzusprechen.

 

 

VIII. Wir halten uns an Verträge!

 

Ich bemühe mich, die Hausordnung einzuhalten. Falls mir das nicht gelingt, …

... entschuldige ich mich.

... mache ich angerichteten Schaden oder Verunreinigungen wieder gut. Schaffe  

    ich es nicht, helfen meine Eltern dabei.

... hole ich Versäumtes außerhalb der Unterrichtszeit nach.

... können meine Eltern zu einem Gespräch in die Schule bestellt werden.

... wird es von meiner Lehrerin/meinem Lehrer notiert.

 

... kann ich von Veranstaltungen ausgeschlossen werden.